MITGLIEDSCHAFT
Mitglied der Gesellschaft können natürliche und juristische Personen werden.
Als Hauptkriterium für eine Aufnahme gilt die Unterstützung des Gesellschaftszwecks.
Über eine Neuaufnahme, der eine Empfehlung von mindestens zwei Mitgliedern vorangehen muss, entscheidet der Vorstand.
Neben einem einigermassen ausgewogenen Verhältnis zwischen Mitgliedern aus der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein
strebt die Gesellschaft auch an, ihre schweizerischen Mitglieder aus möglichst vielen Kantonen zu rekrutieren.
Letzteres gelang jedoch nur bedingt. Die Schweizer Mitglieder stammen in erster Linie aus der Ostschweiz.
Die Gesellschaft ist seit ihrer Gründung stark gewachsen. 1956 hatte sie 49 Mitglieder, im Frühjahr 2017 zählt sie 402 Mitglieder.
Die ersten beiden Frauen traten wohl 1971 in die Gesellschaft ein. Die erste Präsidentin war von 2000 bis 2002
die liechtensteinische a.Regierungsrätin Dr. Cornelia Gassner.
Der Mitgliederbeitrag beträgt für Privatpersonen CHF 40.00 und für Kollektivmitglieder CHF 180.00 pro Jahr