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POLITISCHE NEUTRALITÄT

Gemäss Statuten verhält sich die Gesellschaft politisch und wirtschaftlich neutral.
Ihre guten Beziehungen werden dann auch meist informell und von einzelnen
Mitgliedern eingesetzt. Dass sich die Gesellschaft als Ganzes in politische Belange einmischt,
geschieht hingegen äusserst selten.

1960 regte sie an, die Frage eines Rechtshilfeabkommens zwischen dem
Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz zu prüfen, was die beiden Länder dann auch taten.

Das Abkommen trat 1969 in Kraft. Mit der Frage des Waffenplatzes St. Luzisteig (Maienfeld, GR),
der regelmässig zu Verstimmung zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein
sowie insbesondere der Gemeinde Balzers führte, beschäftigte sich die Gesellschaft wiederholt
seit den 1960er Jahren.

So schrieb sie unter anderem Briefe an den schweizerischen Bundesrat. 1972 warf die Frage des Baus
einer Öldestillationsanlage in Sennwald (SG) hohe Wellen in der Gesellschaft.
Der damalige Präsident sprach beim St. Galler Regierungsrat vor und erreichte, dass an den Sitzungen
der Kommission der Arbeitsgemeinschaft Rheintal-Werdenberg, an welchen die Frage der
Destillationsanlage beraten wurde, auch ein Vertreter Liechtensteins teilnehmen konnte.


 

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